Luchs
und
Wolf
in
unseren
Revieren
Empfehlungen für das Vorgehen bei Luchs und Wolf
Luchs und Wolf breiten sich bekanntermaßen in Deutschland aus.
Beide Arten unterliegen einem strengen Schutz. Ihnen darf weder nachgestellt werden, noch dürfen sie bejagt werden.
Auch in Osthessen ist über kurz oder lang mit deren Vorkommen zu rechnen.
Luchse wurden hier auch schon einige Male beobachtet, auch das Erscheinen einzelner
Wölfe ist bereits vorgekommen und weiterhin zu erwarten. In der Folge muss daher auch
hier mit Wildtierrissen, aber auch mit Rissen von Nutztieren gerechnet werden, auch
wenn Luchse oder Einzelwölfe häufig meist völlig unauffällig in einem Gebiet leben,
ohne jemals auf Nutztiere zuzugreifen.
Bei der überwiegenden Mehrzahl der Fälle von vermuteten Rissen von Wild- oder Nutztieren wird sich im Regelfalle kein Luchs oder Wolf eindeutig als Verursacher der Todesfälle nachweisen lassen.
In der Regel sind derartige Schäden wildernden Hunden zuzuordnen oder aber auch Füchsen und Wildschweinen –oder aber es hat bereits eine Folgenutzung durch andere Arten stattgefunden.
Das zuständige Umweltministerium (HMUKLV) hat auch eine Homepage zum Management
und zum Umgang mit Luchs und Wolf eingerichtet.
Außerdem gibt es diesbezüglich auch eine Mailadresse:
Wie verhalte ich mich als Jäger bei den nachfolgend beschriebenen Situationen?
Als Jagdausübungsberechtigter/Jäger werde ich zu einem toten oder verletzten Wolf/
Luchs hinzu gebeten oder ich finde selbst ein solches Tier:
a) Ist das Tier tot, dann sollte die Wolfshotline des Landes Hessen (069 / 81 53 999)
angerufen werden. Sollte dort niemand erreichbar sein (Wochenende), kann dort eine
Nachricht aufgesprochen werden, es erfolgt ein Rückruf.
Außerdem kann eine ehrenamtlich sachkundige Person (siehe ganz unten im Text) informiert werden, die alles Weitere in Absprache mit dem HNLUG-N bzw. der zuständigen oberen Naturschutzbehörde organisiert.
Sofern tatsächlich ein Luchs- oder Wolfskadaver (oder Teile davon) vorliegt oder vermutet wird, soll dieser durch die sachkundige Person (siehe unten)
zunächst sichergestellt werden.
b) Ist das Tier verletzt und kann nicht mehr weglaufen, sollten die Polizei, ein Tierarzt
und die artenschutzrechtlich zuständige Obere Naturschutzbehörde (Herr Reinhard
Rust, Tel. 05 61 / 106 45 71) und Oberste Naturschutzbehörde (siehe auch die o.a.
Wolfshotline/HMUKLV) benachrichtigt werden. Von dort wird über das Tier entschieden.
Falls möglich, sollte zur Unterstützung auch eine sachkundige Person (siehe
unten) hinzugezogen werden.
Muss das Tier aus Tierschutzgründen aufgrund der Behördenentscheidung getötet werden, sollte die ehrenamtlich sachkundige Person informiert werden, die dann alles weitere in Absprache mit dem HNLUG-N bzw. der Oberen Naturschutzbehörde organisiert (Transport und Untersuchung des Kadavers).
c) Ist das Tier leicht verletzt und ist vom Unfallort geflüchtet, darf nicht eigenständig
nachgesucht werden. Bitte informieren Sie die o.a. Wolfshotline und die ehrenamtlich
sachkundige Person (siehe unten) bzw. Polizei/Tierarzt, die über das weitere Vorgehen beraten.
d) Erscheinen lebende/gesunde Tiere verhaltensauffällig bzw. nähern diese sich dem
Menschen oder weichen nicht vor diesem merklich scheu zurück, dann sollte darüber
umgehend die Wolfshotline, das HNLUG-N, die obere Naturschutzbehörde und eine
ehrenamtlich sachkundige Person (siehe unten) informiert werden.
Grundsätzlich sind keine Annäherungsversuche an das Tier zu unternehmen. Hunde sollten an der Leine geführt werden.
Für möglicherweise von Beutegreifern gerissene Wildtiere gilt:
Es gibt keine Entschädigung, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Nachweisführung ist denkbar und wünschenswert, insbesondere mittels Foto, behördlich angeordneter Wildkamera und/oder DNA-Untersuchung von Proben (Kot, Haare, etc. vom Beutegreifer oder von Bissrändern am Risskadaver).
Eine sachkundige Person (siehe unten) kann/sollte zu Rate gezogen werden. Eine Einschätzung der Rissursache durch die sachkundige Person erfolgt nicht.
Für Schäden an Nutztieren gelten folgende Hinweise:
Es gibt keine Entschädigung, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Vielmehr sind Tierhalter dazu verpflichtet, ihre Tiere nach guter fachlicher Praxis zu schützen (sog. Grundschutz, der auch unabhängig ist von Luchs- und Wolfsvorkommen).
Weitere Informationen dazu enthält auch die AID-Broschüre „Sichere Zäune“, die über das
Umweltministerium oder HLNUG bezogen werden kann. Es gibt weitergehende Schutzmöglichkeiten durch Ergänzungen an Zaunanlagen, Herdenschutzhunde etc.
Eine Beratung durch die Landwirtschafts – und Naturschutzverwaltung bzw. eine ehrenamtlich sachkundige Person (siehe unten) ist möglich.
Vermeintliche Nutztierrisse von Luchs und Wolf sollten aber dokumentiert werden.
Dazu können betroffene Tierhalter, sofern eine Annahme vorliegt, dass der Riss an dem
Nutztier von einem Luchs oder Wolf stammen könnte, den ehrenamtlichen Sachkundigen
(siehe unten) zunächst über die getroffene Vermutung eines Nutztierrisses informieren.
Die sachkundige Person soll daraufhin die Auffindeumstände dokumentieren und diese
der Fachdienststelle für Naturschutz im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt
und Geologie (HNLUG, Europastraße 10–12, 35394 Gießen, Tel. 06 41 / 49 91-264)
mitteilen.
Nach Möglichkeit soll eine Entnahme von DNA-Proben erfolgen. Diese Proben
sind nach Rücksprache der sachkundigen Person mit Frau Jokisch (Tel. 06 41 / 49 91-315)
vom HNLUG-N (wegen der Kostenübernahme) unmittelbar an das Forschungsinstitut
Senckenberg, Fachgebiet Naturschutzgenetik, Standort Gelnhausen, Clamecystraße 12,
in 63571 Gelnhausen, Tel. 0 60 51 / 619 65-3111, zu senden. Eine Einschätzung der
Schadensursache durch die sachkundige Person erfolgt nicht.
Die sachkundige Person informiert auch die jeweilige Kontaktperson bei der zuständigen
oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium. Für Stadt und Landkreis Fulda
ist diesbezüglich Kassel, Herr Reinhard Rust (Tel. 0561 / 106 45 71), zuständig.
Insbesondere das Abziehen des Fells zur Dokumentation von Unterhautblutungen und Bissspuren ist aus tierseuchenrechtlicher Sicht und aus der Sicht der Tierkörperbeseitigung
problematisch.
Daher dürfen über die Dokumentation von Spuren und äußeren Anzeichen
hinausgehende Untersuchungen von toten Nutztieren nur an den veterinärpathologischen
Instituten (im Regelfall im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor am Standort Gießen,
Schubertstraße 60 Haus 13, in 35392 Gießen, Tel. 0641 / 48 00-555) durch Veterinäramtspersonal stattfinden. Diese Untersuchungen sind für den Tierhalter kostenfrei.
Ehrenamtliche sachkundige Personen im Rahmen des Monitoring großer Beutegreifer in Hessen (für Luchs und Wolf) für den Landkreis Fulda sind:
Jörg Burkard, Tel. 0 66 55 / 39 69 tagsüber auch: 05 61 / 316 71 45
Klaus Krippner, Tel. 01 60 / 471 40 43
Jörg Burkard, Naturschutzbeauftragter